
Die GTÜ-Prüfingenieure sind im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und arbeiten im Rahmen ihrer Prüftätigkeit im Namen und auf Rechnung der GTÜ. Sie setzen u. a. die in § 29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handeln damit im hoheitlichen Auftrag.
Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO mit integrierter Abgasuntersuchung
Nach dem Motto „Mehr Service für Sicherheit“ setzen sich die GTÜ-Prüfingenieure für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr ein und bringen bei positivem Ergebnis die Prüfplakette an.
Seit dem 01.12.1999 gibt es keine Toleranz mehr auf die Überschreitung der Hauptuntersuchungsfrist. Damit Sie nicht irgendwann eine Mängelkarte hinter den Scheibenwischern Ihres Fahrzeugs vorfinden achten Sie auf die Daten die Ihnen die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen anzeigt. So zeigt Ihnen die Plakette auf dem Kennzeichen den Termin für die nächste Hauptuntersuchung, deren Farben zusätzlich das Jahr der nächsten Untersuchung an.
Ihr Matthias Barth
KFZ-Sachverständige - Fahrzeugbewertung - Schadensbegutachtung -
Leasingbewertung - Fahrzeugprüfungen - GTÜ Vertragspartner